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Die unterstützende Bau-Abnahme

Es kommt auch oft vor, dass Bauherren mit der Leistung des Bauträgers sehr zufrieden sind und deshalb keine Baubegleitung beauftragen. Dies ist auch völlig in Ordnung.

Dann kommt es aber öfters vor, dass immer mehr Unstimmigkeiten auftreten und das anfängliche Vertrauen schwindet. Hier können Sie mich auch für die Bauabnahme heranziehen.

Dabei empfehle ich immer eine Vorbegehung. Hier kann ich mir einen Überblick verschaffen und viele Dinge anführen, um die Abnahme reibungsloser durchführen zu können. Früh erkannte Fehler können dann leichter behoben werden und sind bei der Abnahme kein Mangel. Die Vorbegehung findet in den meisten Fällen 2-4 Wochen vor Endabnahme statt.

Dabei wird sowohl Qualität, als auch technische Ausführung geprüft.

Auf dem Bild Links sehen Sie hier eine Zwischenwand für ein Bad. Diese wurde aus 75mm Gips-Yton erstellt und ist freistehend. Dies ist in keinsterweise zulässig und sogar lebensgefährlich. Die Wand ist zu dünn und aus dem falschen Material.

 

In diesem Fall sehen meine Leistungen wie folgt aus:

Zwischenabnahme

Auf Wunsch begutachte ich Ihre Baustelle im Rahmen einer Zwischenabnahme. Diese findet je nach Baufortschritt statt. Z.B Kellerabnahme. Aber auch die Rohinstallationen und das Dach können im Rahmen einer Zwischenabnahme kontrolliert werden.

Vorbegehung

Wie schon gesagt, empfehle ich immer eine Vorbegehung 2-4 Wochen vor der Endabnahme. Dies hat den Vorteil, daß evt. Mängel bis zur Abnahme behoben werden können und eine Verzögeung minimiert, oder gar verhindert.

Hier wird alles geprüft, was bis Dato möglich ist.

End-Abnahme

Dies ist der Meilenstein. Hier findet die Übergabe des Hauses, oder der Wohnung statt. In der Regel bekommen Sie erst nach erfolgreicher Endabnahme die Schlüssel. Und dann wird die Schlußrate fällig.

Mit der End-Abnahme beginnt die Gewährleistungszeit und bedeutet für Sie eine Beweislastumkehr. Ab Diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass ein Schaden durch Handwerker und nicht durch Eigenverschulden (etwa während dem Einzug) entstanden ist, was oft schwierig wird. Was dies im Detail für Sie bedeutet, kann ich Ihnen gerne erklären.

Rufen Sie unverbindlich an: 0172/7092722

Die Endabnahme ist in der Regel die Bestätigung der Bezugsfertigkeit. die Außenanlagen sind dann noch nicht fertig.

Bei der Endabnahme wird alles noch einmal unter die Lupe genommen:

  • Malerarbeiten
  • Fliesenarbeiten
  • Bodenbelag
  • Fenster
  • Türen
  • Sanitäreinrichtungen
  • ect.

Es wird bei Wohnungen und Reihenhäusern eine separate Abnahme des Allgemeineigentums durchgeführt, da dieses in der regel bei Bezugsfertigkeit nicht komplett fertig gestellt werden kann. Hierzu gehört bei Wohnungen auch der Außenputz.

 

Leider kommt es oft vor, daß Baufirmen Mängel herunter spielen und auf eine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll pochen. Solche Situationen sind erstmal verdächtig.

Unterschreiben Sie niemals ein Blanko-Protokoll!

Es kam in der Tat schon vor, dass Kunden darauf gedrängt wurden, Abnahmeprotokolle zu unterschreiben, die nicht ausgefüllt waren. Aussagen, wie: "Wir haben ja alles besprochen. Ich fülle das dann im Büro ordentlich aus und schicke es Ihnen zu.", "Vertrauen Sie mir nicht? Ist doch alles gut!", ode: "Ich hab noch einen Termin. Wenn Sie das schnell unterschreiben, mache ich es im Büro fertig." oder sogar: "Unterschreiben Sie, dann überweise Sie das restliche Geld und bekommen die Schlüssel." sind unseriös und es sollte auf keinen Fall darauf eingegangen werden.

Sollte Ihnen irgendetwas komisch vorkommen, dann zögern Sie nicht! Ich bin nur einen Telefonanruf weit entfernt: 0172/7092722

Nachsorge

Ich empfehle meinen Kuden immer ca. 4,5 Jahre nach der End-Abnhme eine Gewährleistungsbegehung durchführen zu lassen. Hier werden alle auftauchenden Mängel nocheinmal protokolliert und anzeigbare Mängel zur Beseitigung an den Bauträger weitergeleitet.

NAch Ablauf der Gewährleistung haben Sie keinen Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung!

Ausgenommen sind versteckte Mängel.